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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieterin, Geltungsbereich und Kundenkreis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Viral Ventures AG,Baarerstrasse 21, 6300 Zug, Schweiz, UID CHE-486.956.348, handelnd unter der Marke KI Manufaktur (nachfolgend „Auftragnehmerin“), gegenüber ihren Auftraggebern.

Die Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmer, Unternehmen, juristische Personen und sonstige geschäftlich handelnde Auftraggeber. Verbraucher bzw. Konsumenten sind nicht Zielgruppe der Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss und Einbeziehung dieser AGB

Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern im Angebot keine Bindungsfrist genannt ist. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot elektronisch oder schriftlich annimmt, eine digitale Signatur leistet, eine Anzahlung erbringt oder die Auftragnehmerin mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistung beginnt.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in einer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn im Angebot, in der Signaturstrecke oder in der Auftragsbestätigung auf sie verwiesen wird. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebene Fassung bzw. Version.

3. Leistungsgegenstand

Die Auftragnehmerin erbringt kreative, strategische und technische Dienstleistungen im Bereich KI-gestützter Marken-, Produkt- und Werbeinhalte. Hierzu können insbesondere gehören: KI-Produktvisuals, Packshots, Bildwelten, Werbevideos, Reels, Social-Media-Assets, Avatar- und Sprecherformate, Content-Systeme, Landingpage-/Shop-nahe Kreativkonzepte, Creative-Testing-Varianten, Beratung, Konzeption und Projektsteuerung.

Art, Umfang, Formate, Anzahl der Assets, Timelines, Mitwirkungspflichten, Freigabeschritte, Preise und Laufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Die Auftragnehmerin schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Umsätze, ROAS-Werte, Rankings, Conversion-Raten, Plattformfreigaben oder sonstigen Marktergebnisse.

4. Projektablauf, Freigaben und Abnahme

Projekte werden grundsätzlich in Briefing-, Konzeptions-, Produktions-, Review- und Finalisierungsphasen erbracht. Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und stellt Feedback, Freigaben und benötigte Informationen innerhalb der vereinbarten Fristen zur Verfügung.

Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, gelten Arbeitsergebnisse als freigegeben bzw. abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung begründete, konkrete Einwände in Textform mitteilt. Geschmacksänderungen, neue Kampagnenrichtungen oder nachträglich geänderte Briefings gelten als Änderungswünsche und können gesondert berechnet werden.

5. Zufriedenheitsgarantie und Revisionen bei Creative Deliveries

Für kreative Deliverables wie KI-Visuals, Produktbilder, Werbemotive, Videos, Reels, Avatar-Assets und sonstige finale Creative-Outputs gilt, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, eine Zufriedenheitsgarantie: Die Auftragnehmerin arbeitet mit angemessenen und grundsätzlich unbegrenzten Revisionen innerhalb des vereinbarten Briefings darauf hin, dass der Auftraggeber mit den finalen Arbeitsergebnissen zufrieden ist.

Die Zufriedenheitsgarantie umfasst Anpassungen, Korrekturen und Varianten, die auf dem ursprünglich vereinbarten Projektziel, Stil, Umfang, Format und Briefing beruhen. Nicht umfasst sind neue Kampagnenrichtungen, neue Produkte, zusätzliche Formate, zusätzliche Deliverables, vollständig geänderte Briefings, nachträgliche Strategieänderungen, Änderungen bereits final freigegebener Inhalte sowie Leistungen, die durch fehlende oder geänderte Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden. Solche Leistungen gelten als Zusatzleistungen und können separat angeboten und berechnet werden.

Die Auftragnehmerin darf Revisionen in sinnvolle Produktionsschleifen bündeln und angemessene Fristen für Feedback und Freigaben setzen. Die Zufriedenheitsgarantie begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits erbrachter und vertragsgemäss angebotener Leistungen, sofern die Auftragnehmerin weiterhin zur Nachbesserung innerhalb des vereinbarten Umfangs bereit ist.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Markenrichtlinien, Produktdaten, Bildrechte, Logos, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und rechtmässig zur Verfügung. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Aussagen, Claims, Produktversprechen, Marken, Logos, Personenabbildungen, Musik, Daten und sonstige Materialien rechtmässig verwendet werden dürfen.

Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende, verspätete, fehlerhafte oder geänderte Mitwirkung entstehen, verlängern Fristen angemessen und können nach Aufwand berechnet werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen bis zur ordnungsgemässen Mitwirkung auszusetzen.

7. KI-Systeme, Drittanbieter und technische Voraussetzungen

Der Auftraggeber erkennt an, dass für die Erstellung von KI-gestützten Inhalten externe Tools, Modelle, Software, Cloud-Dienste, Stock-/Asset-Anbieter, Plattformen und sonstige Drittanbieter eingesetzt werden können. Die Auftragnehmerin wählt geeignete Mittel nach fachlichem Ermessen aus, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

Drittanbieter können ihre Funktionen, Preise, Richtlinien, Moderationsregeln, APIs oder Verfügbarkeiten ändern. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Ausfälle, Preisänderungen, Ablehnungen, Sperrungen oder Richtlinienänderungen von Drittanbietern, soweit diese ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen. Kosten für externe Lizenzen, Tools, Medien, Hosting, Werbebudgets oder Plattformgebühren trägt der Auftraggeber, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

8. Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsumfang

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung im eigenen Unternehmen, auf eigenen Websites, Shops, Social-Media-Kanälen, Anzeigenkonten, Präsentationen und sonstigen geschäftlichen Kommunikationsmitteln.

Rohdaten, Prompt-Strukturen, interne Workflows, Projektdateien, unfertige Entwürfe, Trainings-/Systemnotizen, Automationen, Templates, Skripte, Methoden, Style-Systeme und nicht final freigegebene Zwischenergebnisse bleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Eigentum bzw. Geschäftsgeheimnis der Auftragnehmerin. Eine Herausgabe ist nicht geschuldet.

Soweit Arbeitsergebnisse mit Hilfe generativer KI erstellt werden, richtet sich die rechtliche Schutzfähigkeit und Exklusivität nach dem jeweils anwendbaren Recht und den Bedingungen der eingesetzten Drittanbieter. Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber keine weitergehende rechtliche Exklusivität zusagen, als sie selbst wirksam einräumen kann.

9. Rechtliche Prüfung, Produktclaims und Veröffentlichungen

Der Auftraggeber ist vor Veröffentlichung selbst dafür verantwortlich, finale Inhalte auf rechtliche, regulatorische, markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche, heilmittel-, lebensmittel-, finanz-, jugendschutz-, datenschutz- oder branchenspezifische Anforderungen prüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Werbeaussagen, Leistungsversprechen, Vorher-/Nachher-Darstellungen, Testimonials, Preisangaben, Produktdarstellungen und Plattformrichtlinien.

Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Hinweise der Auftragnehmerin ersetzen keine Prüfung durch qualifizierte Berater des Auftraggebers.

10. Änderungen, Zusatzleistungen und Retainer

Änderungswünsche, zusätzliche Varianten, neue Briefings, weitere Formate, zusätzliche Review-Schleifen, Express- Bearbeitungen oder Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs können gesondert angeboten und berechnet werden. Bei Retainern oder laufenden Leistungspaketen verfallen nicht genutzte Kontingente zum Monatsende, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.

11. Vergütung, Zahlung und Verzug

Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlich anwendbarer Steuern, Abgaben oder Quellenabzüge. Zahlungen sind gemäss Angebot bzw. Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen auszusetzen, Zugänge zurückzuhalten, Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung nicht einzuräumen und gesetzliche Verzugsfolgen geltend zu machen.

12. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten, rechtswidriger Nutzung von Arbeitsergebnissen oder Verletzung von Geheimhaltungs- und Schutzpflichten.

13. Vertraulichkeit und Referenznennung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und schützen sie vor unbefugtem Zugriff. Gesetzliche Offenlegungspflichten, Auskünfte gegenüber Beratern, Behörden, Gerichten, Banken oder Versicherern sowie die Wahrnehmung eigener Rechte bleiben unberührt.

Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber nach Projektbeginn als Referenz mit Namen, Logo und allgemeiner Projektbeschreibung nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht oder im Angebot eine abweichende Regelung getroffen wurde. Vertrauliche Leistungsdaten, unveröffentlichte Kampagnen und interne Kennzahlen werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.

14. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, die DSGVO. Soweit die Auftragnehmerin im Auftrag des Auftraggebers Personendaten verarbeitet, schliessen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung bzw. Auftragsverarbeitung ab, sofern dies rechtlich erforderlich ist.

15. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie im gesetzlich zwingenden Umfang. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung der Auftragnehmerin insgesamt auf die vom Auftraggeber für das betroffene Projekt in den letzten drei Monaten gezahlte Nettovergütung begrenzt.

Ausgeschlossen ist, soweit rechtlich zulässig, die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Plattformablehnungen, Werbekontosperrungen, Drittanbieter- Ausfälle, Datenverluste ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Auftragnehmerin sowie rechtliche Risiken aus vom Auftraggeber vorgegebenen oder freigegebenen Inhalten.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Vorschriften und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Zug, Schweiz. Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers geltend zu machen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Stand: Juni 2026 · Version 1.0 · Anbieterin: Viral Ventures AG, UID CHE-486.956.348